Zusammenarbeit mit dem Jugendamt


Es besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt des Landkreises Waldshut einen Antrag auf Unterstützung der Kosten zu stellen.

In diesem Fall wird ein Zuschuss in Höhe von 5,50 € (bei unter dreijährigen Kindern) seitens des Jugendamtes direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt. Die Eltern müssen einen Teil (abhängig von der Kinderzahl der im Haushalt lebenden Kindern) des Zuschusses an das Jugendamt zurückerstatten. Das Jugendamt zahlt einen Zuschuss pro Kind, wenn das Kind nach den Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege leistungsberechtigt ist. Die Geldleistung wird direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt.

 

Tautröpfchen
Rebecca Meier, Christa Roth-Haselwander und Heidi Oberle GbR

Pater-Faller-Straße 4
79837 St. Blasien

Tel: 07672/327750 oder 07672/9229339
E-Mail: info@tautroepfchen.com

Über uns

Wir betreuen Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren in einer Kleingruppe von  bis zu 7 Kindern aus dem Raum St. Blasien und Umgebung. Mit unserem pädagogischen Konzept bieten wir eine Alternative zu den öffentlichen Kitas.

Betreuungsszeiten / Tage

Montag: 7:45 - 15:30 Uhr
Dienstag: 7:45 - 13:00 Uhr
Mittwoch: 7:45 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 7:45 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:45 - 13:00 Uhr

Weitere Nachmittage auf Anfrage

Die exakte Betreuungszeit variiert je nach Tagesmutter und Tageskindern sehr und ist immer an vertragliche Absprachen gebunden.