Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Es besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt des Landkreises Waldshut einen Antrag auf Unterstützung der Kosten zu stellen.
In diesem Fall wird ein Zuschuss in Höhe von 5,50 € (bei unter dreijährigen Kindern) seitens des Jugendamtes direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt. Die Eltern müssen einen Teil (abhängig von der Kinderzahl der im Haushalt lebenden Kindern) des Zuschusses an das Jugendamt zurückerstatten. Das Jugendamt zahlt einen Zuschuss pro Kind, wenn das Kind nach den Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege leistungsberechtigt ist. Die Geldleistung wird direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt.