Betreuungskosten


Es besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt des Landkreises Waldshut einen Antrag auf Unterstützung der Kosten zu stellen. In diesem Fall wird ein Zuschuss in Höhe von 5,50 € (bei unter dreijährigen Kindern) seitens des Jugendamtes direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt. Die Eltern müssen einen Teil (abhängig von der Kinderzahl der im Haushalt lebenden Kinder) des Zuschusses an das Jugendamt zurückerstatten. Das Jugendamt zahlt einen Zuschuss pro Kind, wenn das Kind nach den Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege leistungsberechtigt ist. Die Geldleistung wird direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt.

Falls die vorgenannte Bezuschussung durchgeführt werden soll, ist vor Betreuungsbeginn eine Kostenzusage des Jugendamtes vorzulegen. Wegen der Bearbeitungszeiten wird empfohlen, diesen Antrag mindestens vier Wochen vor Betreuungsbeginn zu stellen.

Zusätzlich gilt ein privatrechtlicher Aufnahmevertrag unabhängig davon, ob eine Bezuschussung zustande kommt oder nicht.

Zudem berechnen wir einen Elterneigenanteil, welcher per Dauerauftrag direkt an die Tagespflegeperson überwiesen wird. Dieser orientiert sich an den vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten.

Für einen Vormittag in der Woche beträgt der Elterneigenanteil 54,00 € im Monat.

Für zwei Vormittage in der Woche beträgt der Elterneigenanteil 108,00 € im Monat.

Für drei Vormittage in der Woche beträgt der Elterneigenanteil 161,00 € im Monat.

Für vier Vormittage in der Woche beträgt der Elterneigenanteil 215,00 € im Monat.

Für fünf Vormittage in der Woche beträgt der Elterneigenanteil 269,00 € im Monat.

Pro Nachmittag (gemäß Betreuungszeiten 13.00 bis 15.30 Uhr) in der Woche berechnen wir nochmals 27 € im Monat zusätzlich.

Wir behalten uns vor, das Betreuungsentgeld jährlich auf Grund steigender Betriebs- und Personalkosen anzupassen.

Wird die Zuzahlung vom Jugendamt nicht rechtzeitig geleistet, übernehmen die Eltern die gesamten Kosten.

Für den Fall, dass die Bezuschussung durch das Jugendamt nicht bewilligt, ausgesetzt oder verringert wird, zahlen die Eltern das vereinbarte Betreuungsentgelt direkt an die Tagespflegeperson.

Nicht im Betreuungsentgelt sind enthalten:

  • Feuchttücher
  • Windeln, Kleidung
  • Babynahrung
  • Essensgeld

Folgende Verpflegung wird von den Eltern zur Verfügung gestellt:

  • 1 Stück Obst pro Tag zum Frühstück (Bio)

 

 

Tautröpfchen
Rebecca Meier, Christa Roth-Haselwander und Heidi Oberle GbR

Pater-Faller-Straße 4
79837 St. Blasien

Tel: 07672/327750 oder 07672/9229339
E-Mail: info@tautroepfchen.com

Über uns

Wir betreuen Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren in einer Kleingruppe von  bis zu 7 Kindern aus dem Raum St. Blasien und Umgebung. Mit unserem pädagogischen Konzept bieten wir eine Alternative zu den öffentlichen Kitas.

Betreuungsszeiten / Tage

Montag: 7:45 - 15:30 Uhr
Dienstag: 7:45 - 13:00 Uhr
Mittwoch: 7:45 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 7:45 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:45 - 13:00 Uhr

Weitere Nachmittage auf Anfrage

Die exakte Betreuungszeit variiert je nach Tagesmutter und Tageskindern sehr und ist immer an vertragliche Absprachen gebunden.