Betreuungskosten
Es besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt des Landkreises Waldshut einen Antrag auf Unterstützung der Kosten zu stellen. In diesem Fall wird ein Zuschuss in Höhe von 5,50 € (bei unter dreijährigen Kindern) seitens des Jugendamtes direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt. Die Eltern müssen einen Teil (abhängig von der Kinderzahl der im Haushalt lebenden Kinder) des Zuschusses an das Jugendamt zurückerstatten. Das Jugendamt zahlt einen Zuschuss pro Kind, wenn das Kind nach den Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege leistungsberechtigt ist. Die Geldleistung wird direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt.
Falls die vorgenannte Bezuschussung durchgeführt werden soll, ist vor Betreuungsbeginn eine Kostenzusage des Jugendamtes vorzulegen. Wegen der Bearbeitungszeiten wird empfohlen, diesen Antrag mindestens vier Wochen vor Betreuungsbeginn zu stellen.
Zusätzlich gilt ein privatrechtlicher Aufnahmevertrag unabhängig davon, ob eine Bezuschussung zustande kommt oder nicht.
Zudem berechnen wir einen Elterneigenanteil, welcher per Dauerauftrag direkt an die Tagespflegeperson überwiesen wird. Dieser orientiert sich an den vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten.
Für einen Vormittag in der Woche beträgt der Elterneigenanteil 54,00 € im Monat.
Für zwei Vormittage in der Woche beträgt der Elterneigenanteil 108,00 € im Monat.
Für drei Vormittage in der Woche beträgt der Elterneigenanteil 161,00 € im Monat.
Für vier Vormittage in der Woche beträgt der Elterneigenanteil 215,00 € im Monat.
Für fünf Vormittage in der Woche beträgt der Elterneigenanteil 269,00 € im Monat.
Pro Nachmittag (gemäß Betreuungszeiten 13.00 bis 15.30 Uhr) in der Woche berechnen wir nochmals 27 € im Monat zusätzlich.
Wir behalten uns vor, das Betreuungsentgeld jährlich auf Grund steigender Betriebs- und Personalkosen anzupassen.
Wird die Zuzahlung vom Jugendamt nicht rechtzeitig geleistet, übernehmen die Eltern die gesamten Kosten.
Für den Fall, dass die Bezuschussung durch das Jugendamt nicht bewilligt, ausgesetzt oder verringert wird, zahlen die Eltern das vereinbarte Betreuungsentgelt direkt an die Tagespflegeperson.
Nicht im Betreuungsentgelt sind enthalten:
- Feuchttücher
- Windeln, Kleidung
- Babynahrung
- Essensgeld
Folgende Verpflegung wird von den Eltern zur Verfügung gestellt:
- 1 Stück Obst pro Tag zum Frühstück (Bio)